Massenbaumkontrolle (Baumkataster) zur Kontrolle von Baumbeständen. Durchführung in der Önorm L 1122 und im Leitfaden geregelt. Nur wenig Zeit pro Baum. 4 mögliche Antworten:
Verkehrssicherheitskontrollen werden in 3 unterschiedlichen Herangehensweisen durchgeführt:
Einzelbaumkontrolle: Für Einzelbäume in kommunalen Beständen mit „hoher Sicherheitserwartung“. Jeder Baum von allen Seiten und komplette Dokumentation
Bestandskontrolle: Für Bäume in waldähnlichen Beständen mit „hoher Sicherheitserwartung“ im Siedlungsgebiet. Jeder Baum von allen Seiten, einzelne Bäume werden nicht Dokumentiert, nur Maßnahmen beschrieben. Dokumentiert wird nur die Kontrolle selbst.
Sicherheitsbegehung: Für Bäume in waldähnlichen Beständen mit „geringer Sicherheitserwartung“, bzw für jegliche Bestände außerhalb von Siedlungsgebiet, in denen eine Bestandskontrolle unangemessen aufwendig ist. Neues Element, das durch den „Leitfaden“ eingeführt wurde und erst in die Önorm aufgenommen werden soll. Ist eine Kontrolle, bei der die Bäume nur vom Weg (zu sichernden Bereich) aus kontrolliert werden. Nur bei Verdacht wird zum einzelnen Baum gegangen, einzelne Bäume werden nicht Dokumentiert, nur Maßnahmen beschrieben. Dokumentiert wird nur die Begehung selbst.