Baumkontrolle, Gutachten

1.1 Verkehrssicherheitskontrolle:

Massenbaumkontrolle (Baumkataster) zur Kontrolle von Baumbeständen. Durchführung in der Önorm L 1122 und im Leitfaden geregelt. Nur wenig Zeit pro Baum. 4 mögliche Antworten:

  • Der Baum ist verkehrssicher 
  • Der Baum ist nicht verkehrssicher, Fällung
  • Der Baum ist nicht verkehrssicher, Maßnahme (zB Kronensicherung, Schnittmaßnahme, …)
  • Der Baum ist nicht verkehrssicher, Maßnahme: weiterführende Untersuchung

Verkehrssicherheitskontrollen werden in 3 unterschiedlichen Herangehensweisen durchgeführt:

Einzelbaumkontrolle: Für Einzelbäume in kommunalen Beständen mit „hoher Sicherheitserwartung“. Jeder Baum von allen Seiten und komplette Dokumentation

Bestandskontrolle: Für Bäume in waldähnlichen Beständen mit „hoher Sicherheitserwartung“ im Siedlungsgebiet. Jeder Baum von allen Seiten, einzelne Bäume werden nicht Dokumentiert, nur Maßnahmen beschrieben. Dokumentiert wird nur die Kontrolle selbst.

Sicherheitsbegehung: Für Bäume in waldähnlichen Beständen mit „geringer Sicherheitserwartung“, bzw für jegliche Bestände außerhalb von Siedlungsgebiet, in denen eine Bestandskontrolle unangemessen aufwendig ist. Neues Element, das durch den „Leitfaden“ eingeführt wurde und erst in die Önorm aufgenommen werden soll. Ist eine Kontrolle, bei der die Bäume nur vom Weg (zu sichernden Bereich) aus kontrolliert werden. Nur bei Verdacht wird zum einzelnen Baum gegangen, einzelne Bäume werden nicht Dokumentiert, nur Maßnahmen beschrieben. Dokumentiert wird nur die Begehung selbst.

 1.2 Eingehende (weiterführende) Untersuchungen

1.2.1 Einfache eingehende (weiterführende) Untersuchung mit SIA:

Die "einfache eingehende Untersuchung" ist eine intensive Inaugenscheinnahme, bei der auch einfache Geräte (Hammer, Sondierstab, ...) eingesetzt werden und zusätzlich ev. eine Windlastanalyse (SIA) durchgeführt wird. Das ist die unterste Stufe der eingehenden (weiterführenden) Untersuchungen, deren Ergebnis auch Schalltomographie oder Zugversuch sein kann.


 1.2.2. Eingehende (weiterführende) Untersuchung Bruchsicherheit: 

1.2.2.1 Bohrende Verfahren

Lehnen wir ab, weil sie unnötig baumverletzend sind und im Verhältniss zur Verletzungen zu wenig Erkenntnis bringen.

1.2.2.2 Schalltomographie

Führen wir durch, bringt nur Informationen zur Bruchsicherheit von Baumstämmen, keine direkten Aussagen zur Standsicherheit möglich.

1.2.2.3 Zugversuch

Führen wir durch, bringt Informationen zur Standsicherheit von Bäumen und zur Bruchsicherheit (Elasto- Methode) von Baumstämmen.


1.2.3 Eingehende (weiterführende) Untersuchung Standsicherheit: 

Dafür ist nur der Zugversuch (Inklino Methode) normgerecht zulässig.